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AGB für geförderte Weiterbildungsmaßnahmen

I. Geltungsbereich

1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote und

Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage geförderter Maßnahmen. Diese AGB gelten spätestens mit

der Entgegennahme unserer Leistung als angenommen.

2. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1. aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätestens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferungs- und

Leistungsannahme wirksam.

II. Vertragsgegenstand

1. Der Teilnehmer erhält eine Weiterbildung in dem laut schriftlichen Vertrag. Die Maßnahmen enden zu den

vertraglich vereinbarten Terminen. Nach Abschluss der Maßnahme erhält der Teilnehmer ein Zertifikat mit

den durchgeführten Inhalten.

III. Durchführung der Maßnahme

1. Das Unternehmen ist berechtigt, den zu vermittelnden Inhalt an aktuellen Bedingungen anzugleichen und

die Räumlichkeiten bei Bedarf innerhalb des Trägers zertifizierten Standorten zu wechseln.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Räumlichkeiten, Geräte und sonstigen Ausbildungs- und Hilfsmittel

pfleglich zu behandeln und die Hausordnung einzuhalten. Er haftet für fahrlässig, grob fahrlässig und

vorsätzlich verursachte Schäden.

3. Sofern der Teilnehmer die Computer der Räumlichkeiten nutzt, ist ihm untersagt, Software-Produkte oder

Daten zu kopieren, Raubkopien oder nicht autorisierte Software zu verwenden oder Datenträger zu

entfernen. Verstöße werden nach dem Urheberrechtsgesetz (UrRG) in vollem Umfang geahndet.

4. Zu Beginn der Maßnahme werden die weiteren Termine verbindlich mit dem Teilnehmer abgestimmt.

Freistellungen darüber hinaus sind nur in Abstimmung mit der fördernden Stelle möglich.

IV. Vertragsabschluss, Rücktritt und Kündigung

1. Vertragsabschluss:

Es gelten nur schriftliche Verträge auf einem Formblatt des Auftragnehmers.

2. Rücktritts- / Kündigungsmodalitäten:

a) Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach

Vertragsabschluss, längstens bis 72 Stunden vor Beginn der Maßnahme eingeräumt. Die

Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

b) Hat der Teilnehmer bei den Agenturen für Arbeit oder Jobcentern einen Antrag auf Förderung nach

den Richtlinien des Sozialgesetzbuches, Drittes Buch, (SGB III) gestellt und kann er an der

Maßnahme nur teilnehmen, wenn die Förderung bewilligt wird, kann der Teilnehmer bei

Nichtförderung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

c) Der Teilnehmer ist berechtigt bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung

kostenfrei vom Vertrag ohne Einhaltung eine Kündigungsfrist zurücktreten zu können. Der

Nachweis hat schriftlich zu erfolgen. Dasselbe gilt bei andauernder Krankheit. In diesem Fall ist

ein Nachweis vom Arzt zu erbringen.

3. Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnahme ein, wird die Maßnahme dennoch voll umfänglich

abgerechnet. Ein Recht auf einen Ersatztermin besteht nicht.4. Außerordentliches Kündigungsrecht:

Der Auftraggeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund zu jeder Zeit ohne Frist zu kündigen. Wird mündlich

gekündigt, muss eine schriftliche Bestätigung folgen. Eine vorherige Abmahnung ist bei schweren oder

wiederholten Verstößen nicht erforderlich.

Als wichtige Gründe gelten insbesondere:

a) Vorsätzliche oder grob fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung der Einrichtungsgegenstände, IT

– Struktur oder anderen Gegenständen

b) Androhung / Ausführung von körperlicher Gewalt oder Beleidigungen gegenüber anderen

Teilnehmern oder Angestellten.

c) Die permanente Störung des Unterrichts.

d) Mehrmalige Verspätungen oder Abwesenheit des Teilnehmers aus Gründen, die in seiner Person

begründet liegen.

e) Verstoß gemäß §III Abs. 3.

f) Wenn erkennbar ist, dass der Teilnehmer das Maßnahmeziel nicht erreichen kann.

g) Der Teilnehmer kann geforderte Zulassungsvoraussetzungen für die Maßnahme nicht oder nicht

mehr vorweisen bzw. die vorgelegten Unterlagen bestätigen nicht oder nicht ausreichend die

geforderten Voraussetzungen für die Maßnahme.

V. Zahlung

1. Bei geförderten Kursteilnehmern gelten die in der Förderungsentscheidung vereinbarten Zahlungsfristen

und Zahlungsmodalitäten.

2. Bei geförderten Maßnahmen erfolgt die Übernahme der Kosten direkt von den fördernden Einrichtungen

an den Auftragnehmer entsprechend den Regelungen aus den Fördervereinbarungen oder analogen

Unterlagen. Dem geförderten (AZAV) Teilnehmer entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten.

3. Zahlungen dürfen ausnahmslos nur an uns erfolgen, nicht an (vermeintliche) Vertreter. Bei einer Zahlung

an Andere ist der Betrag weiterhin fällig.

4. Anerkannte Forderungen an uns können nicht abgetreten werden, soweit nicht Rechtsakte dies beinhalten

oder verlangen.

VI. Versicherung und Haftungsbeschränkung

1. Die Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz ist mit der Betriebshaftpflicht des

Auftragnehmers abgedeckt.

2. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung. Jegliche weitere

Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

VII. Anwendbares Recht

1. Für unsere Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Berlin).

VIII. Datenspeicherung1.

Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit den Geschäftsbeziehungen erhaltenen Daten über den

Vertragspartner und Teilnehmer (falls nicht Vertragspartner) im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu

verarbeiten und zu speichern, soweit dies im Rahmen der Durchführung des Vertrages zweckmäßig

erscheint oder rechtlich geboten ist.

2. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung und Verarbeitung seiner Daten einverstanden. Die Daten

werden vom Teilnehmer auf dem Teilnehmervertrag angegeben.

3. Weiterhin erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten (im Falle einer externen

Prüfung) an die Prüfungsorganisation weitergegeben werden. Ohne dieses Einverständnis kann der

Teilnehmer nicht an der Maßnahme teilnehmen.

4. Der Teilnehmer unterschreibt noch einmal gesondert für die Belehrung im Datenschutz.

IX. Fehlzeiten / Krankheit

1. Die Teilnahmebedingungen sind vertraglich geregelt. Der Teilnehmer hat grundsätzlich Fehlzeiten zu

vermeiden.

2. Bei einer zu hohen Anzahl an Fehltagen kann der Teilnehmer von der Maßnahme ausgeschlossen werden.

3. Des Weiteren gelten die Anweisungen der Fehlzeitenregelung.

X. Sonstiges

1. Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen oder

freier Mitarbeiter zu bedienen.

2. Die jeweils aktuelle Fassung der Hausordnung ist Bestandteil der AGB und gilt mit der Teilnahme an einer

Maßnahme ebenfalls als anerkannt. Diese kann jederzeit eingesehen werden.

3. Diese AGB gelten für alle Standorte sowie alle Filialen und Außenstellen.

4. Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sind oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit

des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

5. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.